Hier findet Ihr ein bisschen was zum Schmunzeln und Lachen
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PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz).
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Einschluss der Klassen S, L und M
Die theoretische Prüfung
Ablegen der theoretischen Prüfung
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.
Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Zusammenstellung der Prüfungsfragen
20 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zu klassenspezifischem Stoff B.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, jedoch zwei Fragen mit Wertigkeit 5 Fehlerpunkte gilt als nicht bestanden!
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung
1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
2. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
3. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrags.
Die praktische Prüfung
Ablegen der praktischen Prüfung
Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.
Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Prüfungsdauer
45 Minuten
Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung
1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
2. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
3. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf 1 Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrags.
Hinweis
Bei der Aufhebung der Beschränkung einer Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung verkürzt sich die Dauer der praktischen Prüfung um ein Drittel.